1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen STEPH STUDIO | Werbefotografie (Stephanie Syfus) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge im Bereich Fotografie, Videografie, Grafik, Postproduktion, Konzeption und Set-Design. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. LEISTUNGSUMFANG
STEPH STUDIO | Werbefotografie bietet Dienstleistungen in den Bereichen Werbefotografie, Videografie, Grafikdesign, Postproduktion, Konzeption und Set-Design an. Die konkrete Leistung und der Umfang des Auftrags werden individuell vertraglich festgelegt.
3. NUTZUNGSRECHTE
Grundsätzlich werden dem Auftraggeber uneingeschränkte Nutzungsrechte an den erstellten Werken eingeräumt. Diese beinhalten die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzung der Werke. Auf Wunsch kann eine individuelle Regelung zur Nutzungsart und -dauer getroffen werden. Die Urheberrechte bleiben in jedem Fall bei STEPH STUDIO | Werbefotografie.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei Auftragsproduktionen ab einem Gesamtwert von 10.000€ wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der offene Betrag nach Leistungserbringung innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt per Überweisung zu zahlen.
5. STORNIERUNG & AUSFALLHONORAR
Sollte ein vereinbarter Auftragstermin kurzfristig durch den Auftraggeber abgesagt werden und kann dieser nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, ist STEPH STUDIO | Werbefotografie berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von mindestens 50 % des vereinbarten Honorars zu berechnen. Als begonnen gilt ein Auftrag, sobald mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde.
6. HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der finalen Aufnahmen schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Werke als vertragsgemäß abgenommen. Mängel werden nach Ermessen von STEPH STUDIO | Werbefotografie durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung beseitigt. Sollte eine zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer Frist von 6 Wochen nicht gelingen, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Honorars oder Rückabwicklung des Auftrags verlangen. STEPH STUDIO | Werbefotografie haftet nicht für Folgeschäden oder Verluste durch technische Defekte oder höhere Gewalt. Farbliche Abweichungen sind technisch bedingt möglich und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Wird STEPH STUDIO | Werbefotografie die freie Gestaltung eines Auftrags überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich Stil, Bildsprache oder künstlerischer Umsetzung ausgeschlossen.
Die Archivierung der Bilddaten erfolgt für ein Jahr. Nachbestellungen sind nur innerhalb dieses Zeitraums möglich. Für den Verlust oder die vorzeitige Unlesbarkeit der Daten durch höhere Gewalt übernimmt STEPH STUDIO | Werbefotografie keine Haftung.
7. LIEFERZEITEN & ABNAHME
Die Lieferzeiten werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. In der Regel werden die finalen Daten innerhalb von 4 Wochen bereitgestellt. Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der finalen Aufnahmen geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Werke als abgenommen.
8. ROHDATEN/RAW-DATEIEN
STEPH STUDIO | Werbefotografie behält die alleinigen Rechte an Rohdateien und gibt diese grundsätzlich nicht an den Auftraggeber weiter.
9. REFERENZNUTZUNG
STEPH STUDIO | Werbefotografie ist berechtigt, die erstellten Werke für Eigenwerbung zu nutzen, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart. Handelt es sich um Werbeaufnahmen eines neuen Produkts mit einem festgelegten Veröffentlichungsdatum, wird STEPH STUDIO | Werbefotografie diese Aufnahmen erst nach Veröffentlichung für die Eigenwerbung nutzen.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von STEPH STUDIO | Werbefotografie, sofern nicht anders vereinbart. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2025, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.
BILDNUTZUNGSRECHTE – WARUM SIE WICHTIG SIND
Die Erstellung eines Fotos ist nur ein Teil der Leistung – die Bildnutzung ist ein weiterer. Mit der Bezahlung der Nutzungsrechte erwirbst du das Recht, die Bilder für dein Unternehmen in einem bestimmten Umfang zu verwenden. Die Vergütung dafür richtet sich nach marktüblichen Standards (MFM-Tabelle) und berücksichtigt Faktoren wie Nutzungsdauer, Reichweite und Verwendungszweck. Normalerweise werden Nutzungsrechte je nach Verwendungsart (z. B. Website, Print, Social Media, Plakat, Verpackung) sowie nach Dauer und Reichweite einzeln berechnet. Das bedeutet: Jede zusätzliche Nutzung wäre mit neuen Gebühren verbunden. Ich biete meinen Kunden stattdessen eine uneingeschränkte Nutzungslizenz an. Das heißt: Du kannst die Bilder zeitlich unbegrenzt und für alle denkbaren Zwecke verwenden – ohne Einschränkungen, ohne komplizierte Nachlizenzierungen. Diese einmalige Lizenzgebühr ist zwar höher als eine eingeschränkte Nutzung, spart dir aber langfristig Aufwand, Kosten und Rückfragen. Gerne kalkuliere ich die Nutzungsrechte passend zu deinen Anforderungen. Solltest du Fragen haben oder eine individuelle Lösung wünschen, lass es mich wissen!